Reiserücktrittsversicherung

Mit dem Tarif "TravelSecure-Topschutz" der Würzburger Versicherungs-AG habe ich den Testsieger der Zeitschrift Stiftung Warentest-Finanztest (Ausgabe Januar 2023) mit dem Testergebnis "sehr gut" für Sie im Angebot.

   

Sprechen Sie mich einfach an und wir ermitteln gemeinsam, welchen Schutz Sie benötigen. Auf Wunsch kann eine sofortige Beantragung und Policierung erfolgen. Sie können Ihren Versicherungsschutz aber auch selbst online berechnen und abschließen:

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Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes/des freiwilligen sozialen Jahres
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
  • unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z.B. implantierter Herzschrittmacher)
  • Panne oder Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise. Sofern Sie Fahrer, Beifahrer oder Fahrzeuginsasse sind und dadurch die Reise nicht wie gebucht antreten oder durchführen können
  • Einsatz als Ersthelfer
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
     

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zu Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person

 

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson

 

Risikopersonen sind:

  • Personen untereinander, die zusammen eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
  • Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen: Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, angeheiratete Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten
  • Personen die in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Die Angehörigen des Lebensgefährten einer versicherten Person 
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen
  • Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.

 

Selbstbehalt:

Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.

Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,-- EUR je Person.

Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.

 

Abschlussfrist:

Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.

Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung maximal 4 Tage nach der Buchung abgeschlossen wurde!

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Versicherungsbedingungen.

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Quelle: Würzburger Versicherungs-AG